PolizeireglementDas Polizeireglement bezweckt die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Sittlichkeit. Dieses ergänzt die Polizeivorschriften in eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Erlassen. Das Reglement gilt auch in den Gemeinden Bellikon, Fislisbach, Mägenwil, Mellingen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Remetschwil, Stetten und Wohlenschwil.
|