Die Dittmeldepflicht ist im §10 im Register- und Meldegesetz (RMG) geregelt und verpflichtet Vermieter und Logisgeber dazu, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden.
Die Portallösung
www.drittmeldung.ch wurde von den Kantonen Aargau und Zürich finanziert und realisiert. Sie dient dazu, Aus- und Einzüge von Mietern der entsprechenden Gemeinde mitzuteilen.
Wir bitten Sie, uns Ihre Meldungen direkt über die Plattform zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten.
Für die Meldung über die Plattform wird der Gebäudeidentifikator (EGID) sowie der Wohnungsidentifikator (EWID) benötigt. Der EGID sowie der EWID können über
https://map.geo.admin.ch/ ermittelt werden.