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In der Schweiz anmelden

Schweizer Bürger, die nach einem Aufenthalt im Ausland wieder in der Schweiz Wohnsitz nehmen, haben sich bei der zuständigen Schweizer Botschaft (ev. Konsulat) im Ausland abzumelden, den Heimatschein zurückzuverlangen und bei den Einwohnerdiensten ihres zukünftigen Wohnsitzes anzumelden. Vgl. zur Anmeldung:

Denken Sie bei Ihrer Rückkehr an die Erledigung der Zollformalitäten und den Wiedereintritt in die Sozialversicherungen (AHV, Krankenkasse, etc.). Für die Suche nach einer Wohnung gibt es - auch auf dem Internet - viele private Vermittler.

Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz Wohnsitz zu nehmen beabsichtigen, müssen sich bei den Einwohnerdiensten ihres zukünftigen Wohnsitzes anmelden. Dabei sind die Vorschriften der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) zu berücksichtigen.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Anmeldung/Zuzug
Ansprechspersonen: Müller Bernadette
zuständig: Einwohnerdienste
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