Die Arbeitslosenversicherung (ALV) erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen und Insolvenz.
Wer ist versichert? Wer in der Schweiz eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, ist gegen Arbeitslosigkeit versichert. Selbstständigerwerbende sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Wer ist beitragspflichtig? Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz erwerbstätigen Arbeitnehmenden sowie jene Personen, die für schweizerische Firmen im Ausland tätig sind und von der Schweiz aus entlöhnt werden.
Leistungen der ALV Um Leistungen von der ALV zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Die Arbeitslosenentschädigung beträgt 70% bzw. 80% des versicherten Verdienstes.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: