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22.11.2024 02:42:48


AHV-Zweigstelle: Gemeinde

AHV
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) besteht aus einer Versicherung für pensionierte
Personen sowie eine für Hinterlassene (Witten, Wittwer und Waisen)

Beiträge
Die AHV wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sowie von Bund und Kantonen finanziert. Es
ist wichtig, die AHV-Beiträge lückenlos zu zahlen. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Kürzung der
Rente.

Altersrenten
Altersrenten erhalten Frauen ab 64 Jahren, Männer ab 65 Jahren. Die Höhe der Rente hängt von den geleisteten Beiträgen ab.

Hinterlassenrenten
Neben den Altersrenten werden Zusatzrenten wie Kinderrenten, Waisenrenten, Witwenrenten, Witwerrenten und Hilflosenentschädigungen ausgerichtet.

Ausgleichskassen
Die AHV-Beiträge werden durch die AHV-Ausgleichskassen eingezogen. Sie führen für jede versicherte
Person ein individuelles Konto, wo alle Einkommen und die Zahl der Beitragsjahr eingetragen sind. Die
Ausgleichskasse ist die Anlaufstelle für alle Auskünfte zur AHV.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Sozialversicherung
Ansprechspersonen: Müller Bernadette
zuständig: SVA-Gemeindezweigstelle
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