https://www.taegerig.ch/de/verwaltung/lebenslagen/?lebensthema_id=2430
24.11.2024 21:28:03
Schiesspflicht | |
Die Schiesspflicht dauert längstens bis zum Ende des Jahres, in dem Sie das 34. Altersjahr vollenden. Man kann aus verschiedenen Gründen von der Schiesspflicht befreit werden. Die Schiesspflicht muss in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden. | |
Weiterführende Informationen beim Kanton: | |
https://www.ag.ch/de/dgs/militaerbevoelkerungsschutz/militaer/schiesswesen/SchiesswesenSchiesspflicht.jsp |
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