Abmeldung bei Auslandaufenthalten |
Die Bestimmungen über die An- bzw. Abmeldung von Schweizerbürgern sind kantonal geregelt. Wer sich als Tourist oder aus anderen Gründen für über drei Monate ins Ausland begeben will, sollte sich bei den Einwohnerdiensten seiner Wohnsitzgemeinde über die einschlägigen Bestimmungen erkundigen. Militärdienstpflichtige müssen zudem die militärischen Vorschriften beachten. Hierfür gibt Ihnen das Kreiskommando, Rohrerstrasse 7, 5000 Aarau 062 835 31 10 Auskunft. |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
zugehörige Dienstleistungen: | Abmeldung/Wegzug |
Ansprechspersonen: | Müller Bernadette |
zuständig: | Einwohnerdienste |
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