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Hundekontrolle und -taxe

Zuständiges Amt: Einwohnerdienste
Verantwortlich:

Sehr geehrte Hundehalterin, sehr geehrter Hundehalter

Gemäss Kantonaler Jagdverordnung gilt im Wald und am Waldrand während der Wild-Setzzeit ab 1. April bis am 31. Juli eine Leinenpflicht.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Hundekot ausnahmslos aufgenommen und in den ROBIDOG-Behältern entsorgt werden muss.

Zusätzliche ROBIDOG-Säckli werden durch die Gemeindekanzlei Tägerig kostenlos ausgehändigt.

Bitte beachten Sie die angefügten Dokumente.

Besten Dank, dass Sie der Umwelt und Natur Sorge tragen und Rücksicht gegenüber der Bevölkerung nehmen!

Preis: 120.-- pro Hund

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