Zur Ausstellung einer Erbbescheinigung ist das Bezirksgericht Bremgarten zuständig. Der Erbgang kann beim Grundbuchamt Bremgarten mit Beilage der Erbbescheinigung und einer Kopie der rechtskräftigen steueramtlichen Schätzung des Grundeigentums im Zeitpunkt des Erbgangs (Todestag) sowie einer allfälligen Vollmacht angemeldet werden.