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09.11.2024 04:30:35
Einwohnergemeinde
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Einwohnergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde Tägerig wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. In der Regel tagt die Einwohnergemeindeversammlung abwechslungsweise von Montag - Freitag jeweils im Juni (Rechnungsgemeinde) und im November (Budgetgemeinde). Die Einladung an die Stimmberechtigten durch die Zustellung des Stimmrechtsausweises und der Traktandenliste mit den Anträgen hat spätestens 14 Tage vor der Gemeindeversammlung zu erfolgen. Die entsprechenden Akten liegen während dieser Zeit öffentlich auf. Jeder Stimmbürger hat das Recht, zu den in der Traktandenliste aufgeführten Sachgeschäften Anträge zu stellen.
Ortsbürgergemeinde
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Ortsbürgergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde Tägerig wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürgern gebildet. Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet in der Regel jeweils an einem Freitag im Juni statt.
Aufgaben: | Einwohnergemeinde Die StimmbürgerInnen haben die Möglichkeit über Voranschlag, Steuerfuss, Rechnung, Verpflichtungskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen. Weitere Aufgaben und Befugnisse werden in § 20 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt. Ortsbürgergemeinde Die StimmbürgerInnen haben die Möglichkeit über Voranschlag, Rechnung und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen. Weitere Aufgaben und Befugnisse werden in § 7 und 8 des Ortsbürgergesetzes abschliessend aufgezählt. |
Kompetenzen: |
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