Gemäss Gemeindeordnung sind in Tägerig 2 Stimmenzähler und ein Ersatzmitglied durch Volkswahl auf eine vierjährige Amtsdauer zu bestimmen. Sie bilden gemäss § 8 des Gesetzes über die politischen Rechte mit einem Gemeinderatmitglied (Vorsitz) und dem Gemeindeschreiber (Aktuar) das Wahlbüro. Bei aufwändiger Resultatsermittlung kann der Gemeinderat das Wahlbüro bedarfsgerecht erweitern.
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