Steuerkommission
Die Steuerkommission ist gemäss § 164 des Steuergesetzes die Veranlagungsbehörde der Gemeinde. Sie besteht nebst der kantonalen Steuerkommissärin und der Vorsteherin des Gemeindesteueramts aus drei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied, die vom Volk auf eine vierjährige Amtsdauer gewählt werden.
|