HinweisAlle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter
www.ag.ch und des Bundes unter
www.admin.ch
Urnenöffnungszeiten
Sonntag, 09.30 - 10.00 Uhr
Urnenstandort
Gemeindehaus, alte Poststrasse 6, Tägerig
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen.
Brieflich abstimmenWas ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein nicht das amtliche Antwortkuvert benützt wird
- das Antwortcouvert verspätet eintrifft
- der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterzeichnet ist
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- die Stimm- oder Wahlzettel sich nicht im amtlichen Stimmzettelkuvert befinden