Öffentliche Auflage von Teiländerung Kulturlandplan Erweiterung Materialabbauzone « Eichfeld» und «Chrüz»Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung wird der Entwurf gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen digital vom 28.03.2025 bis 28.04.2025 auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Tägerig, 28.03.2025 Gemeinderat Tägerig
Datum der Neuigkeit 28. März 2025
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